Schwangeren- und Familienberatung
Das Angebot der Schwangerschaftsberatungsstellen innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes richtet sich an Menschen, die sich grundsätzlich zu Fragen von Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualaufklärung informieren möchten. Damit sich die Ratsuchenden in allen schwierigen persönlichen Fragen mitteilen können, unterliegt das Beratungsstellenpersonal der Schweigepflicht.
Ansprechpartnerin
Frau
Anna-Luisa Keiper
Beratungsstelle Schmalkalden
Tel: 03683 402892
ssb.sm@drk-schmalkalden.de
Beratungsstelle Bad Salzungen
Tel: 03695 8619803
ssb.basa@drk-schmalkalden.de
Schwangerschaftsberatung beim DRK:
Wir informieren und beraten Sie gern:
- bei allen Fragen zu Schwangerschaft und Geburt
- zu Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und anderen finanziellen Hilfen bei Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft
- zu Hilfen aus Stiftungsmitteln für Schwangere und Familien
- bei Problemen und Krisen während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- zu Fragen bei vorgeburtlichen Untersuchungen
- bei ungewollter Schwangerschaft (mit Ausstellung der Beratungsbescheinigung)
- nach einem Schwangerschaftsabbruch
- zu vertraulicher und anonymer Geburt
- bei unerfüllem Kinderwunsch und Adoption
- bei Tot- und Fehlgeburt
- bei Beeinträchtigung des Kindes
- zu Sexualität, Verhütung und Familienplanung
Die Beratungsstellen kooperieren eng mit anderen Unterstützungsangeboten im Gemeinwesen.
Unser Angebot ist kostenlos und unabhängig von Alter, sexueller Idetität, Religion, Weltanschauung, politischer Haltung, Nationalität und Einkommen.
Worum geht es in der Schwangerenkonfliktberatung?
Alle DRK-Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind staatlich anerkannt und bieten Frauen, die im Entscheidungskonflikt für oder gegen das Fortsetzen einer Schwangerschaft stehen, eine Beratung an. In der Beratung erhält die Frau ausreichend Zeit und Gelegenheit, sich mit der neuen Situation offen auseinander zu setzen.
Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, erhalten nach dem Beratungsgespräch eine Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Beratung. Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch.
Was kostet eine Beratung?
Die Beratung ist kostenlos.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.